Regeln
Unser qualifiziertes Fachpersonal weist Sie vor jeder Fahrt in die Bedienung der Karts ein, es erklärt Ihnen die zu beachtenden Kartregeln und trifft die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auf der Strecke. Für einen spektakulären und sicheren Fahrspaß ist es überaus wichtig, dass alle Rennfahrer die vorgeschriebenen Fahr- und Flaggenregeln beachten.
Eine Nichtbeachtung kann zum sofortigen Ausschluss vom aktuellen Rennen (ohne Rückerstattung des Fahrpreises) und/ oder zum dauerhaften Fahrverbot führen.
Minderjährige Fahrer
Als minderjähriger Fahrgast bis 16 Jahre muss dein gesetzlicher Vertreter eine Einverständniserklärung unterschreiben und seinen Personalausweis vorzeigen.
Kommt dein gesetzlicher Vertreter mit ins Sensadrom, kann er dort direkt seine Unterschrift leisten und muss zuvor nichts weiter beachten. Falls du ohne deinen gesetzlichen Vertreter kommen möchtest, kannst du die Einverständniserklärung zuvor schon ausdrucken, unterschreiben lassen und eine Kopie des Personalausweises deines gesetzlichen Vertreters am Tag deines Besuches mitbringen.
Lade dir die entsprechende Einverständniserklärung einfach herunter und fülle Sie direkt aus:
Einverständniserklärung für Einzelpersonen
Einverständniserklärung für Gruppen
Aus Sicherheitsgründen sind Fahrer unter 16 vom System gedrosselt und können nur durch unfallfreies Fahren und erreichen einer vorgegebenen Rundenzeit die Volllast und Höchstgeschwindigkeit erreichen.
Sicherheits- und Nutzungsbedingungen
- Die Mindestgröße zum Fahren beträgt 1,45 Meter und das Mindestalter 8 Jahre.
- Aus versicherungsrechtlichen Gründen und für die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen wegen schuldhafter Beschädigungen der Karts besteht die Notwendigkeit, Sie einmalig namentlich zu erfassen (Registrierung). Die Angaben ermöglichen ferner eine namentliche Monitoranzeige und Ausdrucke mit Ihren Rundenzeiten.Bei der Registrierung an den Terminals versichern Sie, dass Sie:
a) an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden und bei der Nutzung der Karts nicht unter Alkohol- /Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflussen können und Sie sich fahrtüchtig fühlen;
b) stets Ihrem Können angepasst fahren werden;
c) riskante und gefährliche Fahrweisen unterlassen und Kollisionen mit anderen Fahrern oder der Seitenbegrenzung vermeiden werden;
d) den Anweisungen von Mitarbeitern oder Beauftragten der SENSAPOLIS GmbH stets unmittelbar Folge leisten werden. Die Erklärung ist am Ende des Registrierungsprozesses zu unterschreiben. Im Fall von minderjährigen Fahrern ist diese Erklärung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. In Abwesenheit des gesetzlichen Vertreters ist zusätzlich eine Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters als Vollmachtsnachweis vorzulegen. - Bei Besuchergruppen ist die Erklärung von einer volljährigen Begleitperson zu unterschreiben, die erklärt für den gesetzlichen Vertreter handeln zu dürfen.
- Es besteht Helmpflicht(Integral mit Vollvisier), wobei der Kinnriemen geschlossen sein muss. Beschädigungen oder Verschmutzungen von Leihhelmen werden mit 60 € in Rechnung gestellt. Sie können einen eigenen Integralhelm mitbringen, welcher der CE-Norm entspricht und ein schließbares Vollvisier hat oder sich bei uns kostenfrei einen Helm ausleihen. Bei unseren Leihhelmen ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube vorgeschrieben.
- Die Kartbenutzung ist nur solchen Personen gestattet, die an keinen, die allgemeine Sicherheit ausschließenden Gebrechen leiden. Personen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, die Karts sicher zu fahren, sind von der Fahrt ausgeschlossen. Schwangere sind ebenfalls nicht zur Fahrt zugelassen.
- Personen, die unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss oder sonstigen berauschenden Substanzen stehen, ist die Benutzung der Karts strikt untersagt. Die Vorschriften der StVO gelten entsprechend.
- Lose Gegenstände, die während der Fahrt herausfallen könnten, müssen vor der Fahrt entfernt werden. Die SENSAPOLIS GmbH übernimmt keine Haftung für beschädigte oder verlorene Gegenstände. Für Ihre Wertgegenstände stehen Ihnen vor Ort Schließfächer zur Verfügung.
- Schals, Halstücher und Krawatten müssen vor der Fahrt abgelegt, lange Haare zu einem Zopf zusammengebunden werden.
- Für die Fahrt ist festes komplett geschlossenes Schuhwerk nötig. Ebenso sind keine Highheels erlaubt.
- Es darf nur in Fahrtrichtung, niemals gegen die Fahrtrichtung gefahren werden.
- Gefährliche Fahrweisen, absichtliche Kollisionen und Fahrweisen, die die Karts oder Strecke beschädigen, berechtigen uns, Sie ohne Rückerstattung des Fahrpreises von der Weiterfahrt auszuschließen.
- Die Kartbahn wird zu Ihrer eigenen Sicherheit videoüberwacht. Die Videoaufzeichnungen können von uns ausschließlich zur Ermittlung von Schadensursachen herangezogen werden; sie werden jedoch laufend überschrieben und nur für die Dauer von sieben Tagen gespeichert.
- In der gesamten Anlage besteht Rauchverbot
- Das gelöste Fahrticket verfällt bei schuldhafter Nichtanwesenheit zum Start des vorgegebenen Laufs / der vorgegebenen Uhrzeit.